Abmeldung
Bei einem Wegzug ist die Abmeldung innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich oder per eUmzug vorzunehmen.
Hier finden Sie Informationen zu einem Umzug in einen neuen Wohnkanton.
Bei einem Wegzug ist die Abmeldung innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich oder per eUmzug vorzunehmen.
Hier finden Sie Informationen zu einem Umzug in einen neuen Wohnkanton.
Gemeindeverwaltung
Gehrenstrasse 1
4566 Oekingen
Tel 032 675 74 87
gemeinde@oekingen.ch
finanzen@oekingen.ch
Öffnungszeiten |
|
Dienstag | 09.00 - 11.00 Uhr + 16.00 - 19.00 Uhr |
Mittwoch | 09.00 - 11.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 - 11.00 Uhr |
oder nach Vereinbarung |